Professor Seher hat Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte an der Universität Münster studiert und schloss sein rechtswissenschaftliches Studium 1991 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Nach dem zweiten Staatsexamen (1996) promovierte er an der Universität Münster mit der Schrift „Liberalismus und Strafe. Zur Strafrechtsphilosophie von Joel Feinberg“ (2000). Er habilitierte sich im Jahre 2007 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit der Schrift „Zurechnung im Straftatbestand“. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Leipzig, Mainz, Köln und Freiburg wurde er im Jahre 2011 auf eine Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Freien Universität Berlin berufen. Von 2019 bis 2023 amtierte er zunächst als Prodekan für Forschung und dann als Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Im Jahre 2023 übernahm er das Amt eines Vizepräsidenten im Konsortium der Türkisch-Deutschen Universität. Seitdem ist er auch als Fakultätskoordinator der rechtswissenschaftlichen Fakultät der TDU tätig. Detaillierte Informationen: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/seherg/index.html