Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz, geboren 1968 in Berlin, studierte von 1988 bis 1993 Rechts-wissenschaft an den Universitäten Berlin und Göttingen. Im Anschluss an Referendariat und Promotion zu einem finanzverfassungsrechtlichen Thema habilitierte sich Professor Schwarz als Stipendiat der DFG mit einer Arbeit über „Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip“. Nach Lehrstuhlvertretungen in Bielefeld, Potsdam, Bochum und Göttingen lehrte er zudem an der Immanuel-Kant-Universität in Kaliningrad, der Eötvos-Lorand-Universität in Budapest sowie am Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaften in Nanjing. Von 2004 bis 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht und von 2008 bis 2010 Referatsleiter „Grundsatzfragen der Verfassung“ in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1.4.2010 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. Seit 2020 ist er auch Inhaber einer Gastprofessur an der Türkisch-Deutschen-Universität in Istanbul. Detaillierte Informationen: https://jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/schwarz/